Allgemeine Geschäftsbedingungen / Buchungshinweise sbr-locations.de

§ 1. Allgemeines:

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Serviceleistungen und Personaldienstleistungen sowie die Zurverfügungstellung von Partyzubehör wie Geschirr, Gläser, Sitzgarnituren usw. sowie für die Vermietung von Veranstaltungsräumen. Davon abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Durch Auftragserteilung bzw. Abnahme der Waren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden anerkannt.

§ 2. Vertragspartner:

Grundsätzlich ist der Veranstalter auch der Vertragspartner, im Zweifelsfalle gilt der Besteller als Vertragspartner, auch wenn für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt wurden. Im Zweifelsfalle haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch für die in Anspruch genommenen Leistungen.

§ 3. Pflichten des Mieters:

Der Veranstalter / Auftraggeber teilt Art und Thema der Veranstaltung mit und versichert, dass deren Inhalte nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Sittengesetze und die Gesetze zum Schutze der Jugend verstoßen. Der Auftraggeber trägt das Risiko behördlicher Erlaubnis, hinsichtlich seiner Person und der Art des Betriebes; er hat technische und sonstige Anforderungen sowie Auflagen, die auf Gesetz oder behördlichen Vorschriften beruhen, auf seine Kosten zu erfüllen. Kann die Mietsache aus Gründen, die die Person oder den Betrieb des Auftraggebers betreffen, nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden, bleiben die Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung bestehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung zu schaffen. Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für den Erwerb der Aufführungsrechte bei der GEMA und für die Zahlung der dafür fälligen Gebühr, für die Beachtung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Einhaltung der Sperrstunde in den Veranstaltungsräumen und dafür, dass die Veranstaltungsbesucher die Hausordnung beachten.

§ 4. Haftung:

Der Auftraggeber trägt das gesamte Risiko seiner Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und Abwicklung. Er haftet für alle durch seine Erfüllungsgehilfen, Gäste und andere Personen verursachten Sach- und Personenschäden. Der Auftraggeber befreit den Auftragnehmer von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen ihn geltend gemacht werden können.

Für die in das Gebäude eingebrachten Gegenstände des Auftraggebers, für seine Erfüllungsgehilfen und Gäste sowie für die Garderobe übernimmt der Auftragnehmer, keine Haftung.

§ 5. Sicherheit und Ordnung:

Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den angemieteten Räumen, in allen Zugängen, auf allen Nebennutzflächen obliegt dem Auftraggeber, vor, während und nach der Veranstaltung. Der Auftraggeber trifft die dafür erforderlichen Vorkehrungen und trägt dafür Sorge, dass ggf. Aufsichtspersonal zur Verfügung steht.

§ 6. Vertragsschluss:

Buchungen gelten beiderseits erst als verbindlich, wenn der entsprechende Vertrag / Auftrag durch den Auftragnehmer / Vermieter unterzeichnet ist und eine Auftragsbestätigung vorliegt. Sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 7. Rücktritt:

1. Buchungen sind verbindlich.
2. Bei Rücktritt werden Verwaltungskosten bzw. Stornogebühren gemäß nachfolgender Aufstellung fällig:
Bis 15 Tage vor Veranstaltung ist eine Stornierung kostenfrei.
Bis 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung 20% des zu erwartenden Umsatzes.
Ab 7 Tagen vor Veranstaltung 50% des zu erwartenden Umsatzes.
Ab 3 Tagen vor Veranstaltung 100% des zu erwartenden Umsatzes.
Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung von hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeiten, so behält sich der Auftragnehmer vor, bei Stornierung nach Vertragsschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich war.
Im Namen des Auftraggebers gebuchte Fremdleistungen werden bei Stornierung zu 100% dem Auftraggeber berechnet.
3. Eine Reduzierung der bestellten Personenzahl kann innerhalb von 3 Tagen vor dem Veranstaltungstermin bei der Rechnungsstellung nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 8. Pauschalveranstaltungen:

Bei Pauschalveranstaltungen ist bei Getränken immer der tatsächliche Verbrauch maßgeblich. Angebrochene Flaschen (Wasser, Wein, Sekt ect.) werden demzufolge voll berechnet.

§ 9. Personalkosten:

Die angebotenen Stundensätze gelten während der angegebenen Veranstaltungsdauer.

§ 10. Übergabe und Schadenshaftung:

Der Auftraggeber hat die Mietsache einschließlich der gemieteten technischen Einrichtung, der gemieteten Gegenstände wie Tische, Stühle usw. in einem Zustand zurückzugeben, in dem er sie in Besitz genommen hat. Er hat sämtliche von ihm eingebrachten Gegenstände und Einrichtungen usw. zu entfernen.

Zum Zwecke der Übergabe hat der Auftraggeber die Mietsache jeweils vor und nach der Veranstaltung mit einem Beauftragten der sbr-locations zu begehen. Die Beauftragten des Auftraggebers und der sbr-locations setzen ein von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnendes Protokoll auf, in dem eventuelle Fehler, Schäden usw. erfasst sind. Etwaige Beschädigungen während der Nutzungszeit sind unverzüglich zu melden.

§ 11. Sofortige Kündigung:

Der Auftragnehmer – sbr-locations – hat das Recht, den (Miet-) Vertrag sofort zu kündigen, wenn durch höhere Gewalt oder durch sonstige nicht im Machtbereich der sbr-locations liegende Gründe die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Wenn der Kündigungsgrund vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist, entfällt die Vergütungspflicht des Auftraggebers. Bereits erbrachte Teilleistungen werden erstattet. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Weitere Gründe für eine sofortige Kündigung durch Auftragnehmer sind fehlende erforderliche Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung sowie sonstige wichtige Gründe.

§ 12. Zahlungsbedingungen:

Der im Angebot genannte Gesamtbetrag versteht sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.

§ 13. Gültigkeitsbereich und Gerichtsstand:

Mit der Reservierungs-/Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Andere Vertragswerke gelten nicht. Auch soweit einzelne Regelungen in unserem AGB nicht enthalten sind.

Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.